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Hotelsoftware ResiGo sicher für die Registrierkassenpflicht

Hotelsoftware ResiGo ist sicher für die Registrierkassenpflicht.

Hotelsoftware ResiGo

Hotelsoftware ResiGo

Denn die Registrierkassensicherheitsverordnung RKSV gilt auch für Ihre Hotelsoftware. Was Sie sicherlich noch nicht wissen ist, dass nicht nur Registrierkassen von dieser gesetzlichen Bestimmung betroffen sind, sondern auch die abgerechneten Leistungen Ihres Hotels. Denn laut Bundesministerium für Finanzen tritt ab dem 01.04.2017 die Rechtsvorschrift in Kraft, die eine Sicherheitseinheit zum Manipulationsschutz vorweisen muss.

Jetzt fragen Sie sich: „Warum muss ich meine Kasse registrieren und was bedeutet das für Sie”?

Ab diesem Zeitpunkt (dem 01.April 2017)  muss jeder Beleg mit einem maschinenlesbaren QR Code (Zeichenkette in computerlesbarer Form) ausgestattet sein. Dieser QR Code enthält alle wesentlichen Beleginhalte, wie: Kassen ID, Datum, Rechnungsnummer usw. Außerdem müssten Sie alle erfassten Umsätze und Buchungen aufsummieren und mittels Umsatzzähler speichern.

Was ist der Umsatzzähler?

Der Umsatzzähler ist die Summe der Beträge über bereits ausgestellte Belege, dieser wird sicher verschlüsselt und kann nur von der Finanz und vom Hotelier selbst ausgelesen werden.Der Verweis auf den letzten Beleg führt zu einer Verkettung der Belege und hat zur Auswirkung, dass keine Belege mehr geändert oder gelöscht werden können.

Weiterhin müssen Sie das sogenannte DEP (Datenerfassungsprotokoll) führen. Jede Registrierkasse muss ein Datenerfassungsprotokoll/ Signaturjournal führen, darin werden alle Barzahlungen und Beleginhalte aufgezeichnet und gesichert.

Für alle Barumsätze kommen ab dem 1. April 2017 die Inhalte des maschinenlesbaren Codes (QR Code) pro Barumsatz dazu. Auch Trainigs- und Stornobuchungen die Sie in Ihrer ResiGo Hotelsoftware machen, werden im Signaturjournal abgespeichert. Somit verhindert die Registrierkassensicherheitsverordnung Manipulationen.

Absolut sicher, denn Ihre  Hotelsoftware ResiGo  bietet Ihnen eine gesetzeskonforme Hotelsoftware, die allen Anforderungen entspricht.

Die Anbindung Ihrer Signatureinheit an Ihre ResiGo Hotelsoftware ist innerhalb kürzester Zeit möglich und wird auf Wunsch, von unseren erfahrenen ResiGo Mitarbeitern begleitet. Unsere Checkliste gibt Ihnen die Möglichkeit step-by-step alle notwendigen Unterlagen vorzubereiten.

Alles in allem bietet unsere ResiGo Hotelsoftware zum aktuellen Zeitpunkt eine sichere Hotelsoftware für Österreich, die dank jahrzehntelanger Erfahrung sofort eingesetzt werden kann.

Sind Sie noch kein Nutzer unserer Hotelsoftware, dann haben Sie hier die Möglichkeit, kostenfrei unsere Demo Version zu testen: ResiGo

Mehrwertsteuer Änderung für Hotels in Österreich

Grundlagen der Mehrwertsteuer Änderung

In Österreich gab es zum 1. Mai 2015 eine Mehrwertsteuer Änderung  für die Beherbergung. Der Steuersatz steigt von 10% auf 13%. Für ein ortsübliches Frühstück inklusive Getränk bleibt der Steuersatz weiter bei 10%. Bei getrennter Preisauszeichnung gelten grundsätzlich folgende Umsatzsteuer-Sätze:

Speisen 10%, Beherbergung 13%, Getränke 20%

Vorgehen in ResiGo

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Das Anlegen von Zusatzleistungen in ResiGo mit DIRS21

Zusatzleistungen, wie das Zustellbett, den Parkplatz, das Haustier aber auch das klassische Frühstück gibt es in jedem Hotel.

ResiGo Hotelsoftware bietet Ihnen in Verbindung mit DIRS21 eine einfache Möglichkeit diese Leistungen in Ihren Stammdaten anzulegen.  Ihre Gäste können schon direkt bei der Zimmerbuchung optional die gewünschten Zusatzleistungen dazu nehmen. Ideal organisiert beweist diese Funktionen einen effektiven Nutzen und einen spürbaren Mehrwert für Ihr Hotel.

Hier erfahren Sie mehr

Hotelsoftware ResiGo und ein 64bit Betriebssystem

Die Hotelsoftware ResiGo läuft, wie auch die Kassensoftware PosBill sowohl mit 32bit- als auch mit 64bit-Betriebssystemen.

Im Falle von ResiGo und z.B. Microsoft Windows 7 in der 64bit Version gibt es seltene Konstellationen, in welchen es zu einer Fehlermeldung kommen kann. Die Fehlermeldung mit dem Inhalt “Crystal Reports” bezieht sich auf einen Programmteil, welcher für die Berichtserstellung innerhalb der Hotelsoftware zuständig ist. Sollten Sie von dem Fehler betroffen sein, laden Sie bitte die am Ende des Dokumentes verlinkte Datei herunter, entpacken diese, und installieren beide Dateien von Hand – ein einfacher Doppelklick je Datei ist ausreichend.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich um keinen Fehler in ResiGo handelt, sondern ein Problem seitens des Herstellers der Reporting-Software Crystal Reports

Download der 64bit Dateien

Hotelsoftware ResiGo von Version 7 auf Version 8 updaten

Alle Kunden mit Version 7 haben die Möglichkeit ihre Hotelsoftware ResiGo auf die aktuelle Version 8 umzustellen. Dazu müssen Sie die Neuinstallation der Version 8 installieren. Sie dürfen auf keinen Fall das Pacht Version 8 auf Ihre aktuelle Version 7 installieren. Das Patch Version 8 kann nur genutzt werden, wenn vorher schon die Version 8 neu installiert wurde. ResiGo fragt in diesem Fall ab, ob die Daten einer vorhandenen, älteren Version übernommen werden sollen. Zusätzlich wird beim Update eine Information für künftige Updates gesetzt. Sie entscheiden, ob auch künftig die Datenübernahme zur neuen Version abgefragt werden soll – die Einstellungen dazu tragen Sie in der Datei Update.ini ein, welche Sie im Installationsordner finden. Bei älteren Versionen sieht diese wie folgt aus:
[Update]
UpdateDate=
UpdateQuestion=

Nach erfolgreicher Übertragung werden die Eigenschaften gesetzt.
[Update]
UpdateDate=15.09.2009
UpdateQuestion=YES

Wird die Frage verneint, wird der Eintrag auf UpdateQuestion=NO gesetzt. In diesem Fall werden keine Daten aus dem alten ResiGo übertragen.

Machen Sie bitte auf jeden Fall vor der Umstellung eine Sicherung aller Daten. Bei der Installation muss gewährleistet sein, dass Sie Administratorrechte haben und alle externen Programme wie Virenschutz, Firewall… beendet sind. Ist das nicht der Fall kann es passieren, dass Programmkomponenten nicht korrekt installiert werden und z.B. der Druck von Listen nicht mehr möglich ist. Sollten Sie Zusatzprogramme wie Telefonanbindung, Zimmerbuchung vom Kassensystem PosBill, Internetschnittstellen haben, benötigen Sie auch hierzu die neuen Schnittstellendateien. Wenn Sie ResiGo im Netzwerk betreiben muss die Installation auch allen Netzwerkrechnern vorgenommen werden.

Anlegen einer abweichenden Rechnungsadresse in Hotelsoftware ResiGo

Wenn Sie in der Gästekartei einen Gast angelegt haben, der immer selbst reserviert aber die Rechnung an die Firma geht kann dieses in der Hotelsoftware hinterlegt werden. Ordnen Sie zuerst in der Gästekartei dem Gast die Firma zu. Um eine Firma auswählen zu können muss diese auch als Kundenart Firma in ResiGo angelegt sein.

Wenn Sie in der Hotelsoftware jetzt die Firma dem Gast zugeordnet haben bekommen Sie unten ein neues Auswahlfeld. Sie müssen jetzt nur noch “Die Rechnungsadresse ist immer die Firmenadresse” anwählen. In Zukunft wird dann die Rechner, auch wenn der Gast mit seiner Privatadresse reserviert automatisch an die Firma berechnet.