Umsatzsteuer auf Bettensteuer in Köln mit ResiGo 8 bewältigen

hotel1Kulturförderabgabe für die Stadt Köln

Auch wenn es bisher noch nicht ganz einwandfrei zu bejahen ist, gilt ab dem 1. Oktober 2010 eine neue Regelung betreffend der Bettensteuer in Köln. Die Oberfinanzdirektion Rheinland ist der Auffassung, dass auch hier eine Umsatzsteuer fällig ist. Was bedeutet das nun genau?

Auf den Bruttoübernachtungsbetrag müssen künftig 5 Prozent aufgeschlagen werden. Auf diesen Aufschlag kommen noch 7 Prozent Mehrwertsteuer hinzu. Wer dies künftig nicht beachtet, kann später auch mit Umsatzsteuernachforderungen überrascht werden. Beispielsweise bei  EUR 79 Übernachtungspreis ist das ein Aufschlag von EUR 3,95 + EUR 0,28 Mehrwertsteuer. Das wäre ein Bruttoaufschlag von 5,35 % auf den Logispreis. Würde man diesen Aufpreis jedes Mal manuell mit dem Taschenrechner berechnen müssen, dann wäre es mit der Zeit ein riesiger Aufwand für das Personal. Es muss also eine Lösung in der Hotelsoftware geben.

ResiGo hat sich hier schon Gedanken gemacht und wird noch in dieser Woche dafür eine Lösung präsentieren. Da es sich hierbei um einen Prozent-Aufschlag und keinen festen Betrag handelt, der nochmals zusätzlich mit Mehrwertsteuer versehen werden muss, sind mehrere Faktoren von dieser Regelung betroffen. Natürlich zu allererst das Anlegen der Logisleistung, aber auch bei jedem Buchungsvorgang muss diese Leistung (es handelt sich hier um einen zusätzlichen Artikel) überprüft und evtl. neu berechnet werden. Das betrifft also auch Rabatte, Sonderpreise, Arrangements und manuelle Buchungen auf Konten.

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Ein Gedanke zu „Umsatzsteuer auf Bettensteuer in Köln mit ResiGo 8 bewältigen

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